Der Klassenelternbeirat wird von den Eltern jeder Klasse alle zwei Jahre für zwei Jahre gewählt.
 
 
 
 
 
 
 




Eltern Infos der Albert-Schweitzer-Schule

Elternbeirat


Der Klassenelternbeirat wird von den Eltern jeder Klasse alle zwei Jahre für zwei Jahre gewählt:

1. Elternvertreter (EV), 2. Elternvertreter, 3. Elternvertreter (Schriftführer).

Die Aufgaben der Elternvertreter sind:
  • Einberufung der Elternabende unter Absprache mit dem/der Klassenlehrer/in
  • Bindeglied und Vermittler bei Problemen sowie Vermittler zwischen Eltern und Schule
  • Teilnahme an den Sitzungen des Schulelternbeirats (SEB) und Weiterleitung der Informationen aus den SEB-Sitzungen und der Schulkonferenz (SK) an die Eltern der Klasse
  • Teilnahme an der Zeugniskonferenz
Die Elternvertreter unterliegen der Schweigepflicht, das heißt sie dürfen Ihnen anvertraute Informationen nicht an Dritte (z.B. andere Eltern der Klasse) weitergeben.

Der Schulelternbeirat (SEB)
Der Schulelternbeirat setzt sich aus allen gewählten Elternvertretern zusammen. Stimmberechtigt ist je ein Elternvertreter pro Klasse.

Der Schulelternbeirat wählt aus seinen Reihen einen Vorstand. Dieser besteht aus dem/der 1. Vorsitzenden, einem/r Schriftführer/in sowie acht Beisitzern (und weiteren vier Ersatzpersonen).

Besonders gut erreichen Sie den Schulelternbeirat unter: Schulelternbeirat@ass.wedel.de

Vorstand 2020 / 2021:
1. Vorsitzende: Frau Kaplan-Bähr
Schriftführerin: Frau Steffens

Dieser Personenkreis nennt sich „Erweiterter Vorstand“ und soll den Vorsitzenden bei der Arbeit unterstützen. Der 1. Vorsitzende und die neun Beisitzer nehmen als Vertreter der Elternschaft an der Schulkonferenz (SK) teil.

Der erweiterte Vorstand pflegt den Informationsaustausch zwischen Schule, Schulelternbeirat und den Arbeitsgemeinschaften und bemüht sich auf der Schulelternbeiratssitzung um Klärung von allgemeinen schulischen Problemen.

Auf den Schulelternbeiratssitzungen finden Vorbereitungen und Beratungen über schulbetreffende Angelegenheiten statt, zu Beschlüssen, die später auf der Schulkonferenz abgestimmt werden, z.B. Meinungsbild zu beweglichen Ferientagen, zu Projekten u.ä.

Die Sitzungen des Schulelternbeirates sind schulöffentlich, d.h. es können auch Gäste an den Sitzungen teilnehmen.

Die Schulkonferenz (SK)
Die Schulkonferenz (SK) setzt sich zusammen aus der Schulleiterin, dem / der 1. Vorsitzenden des Schulelternbeirates und weiteren je 10 gewählten Lehrer/innen und Elternvertreter.

Die Schulkonferenz beschließt alle wichtigen die Schule betreffenden Angelegenheiten: Investitionen, Veranstaltungen, das Schulprogramm und dessen Weiterentwicklung.

Wir freuen uns auf Sie und Ihre neuen Ideen!

Weitere Informationen erhalten Sie am ersten Elternabend.